1&1 DARF ICH DEN ROUTER NACH FRISTLOSER KüNDIGUNG BEHALTEN?
Donnerstag, November 5th, 2009 at
00:36
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Filed under: Allgemein
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Ich habe mal eben das Kleingedruckte von 1&1 überfolgen, danach bist du der Eigentümer der Geräte und darfst es behalten. Es ist hat wie mit Handys, gibt es für einen Euro mit Vertrag und nachher darfst du es behalten
Aus eigener Erfahrung weiß ich das du den Router behalten darfst. Es sei denn du wirst aufgefordert diesen zurückzuschicken. Aber solche Router bekommst du überall hinterher geschmissen und daher möchten die Provider diese gar nicht zurück. Die Transport- und Verwaltungskosten wäre einfach zu hoch für die.
kommt drauf an, wie lang du schon in dem Vertrag bist. Meist steht im Vertrag, dass der Router z. B. nach Vertragsablauf dir gehört und wenn du den Vertrag schon verlängert haben solltest, dann ist er schon seit ablauf der 1. Vertragslaufzeit dir.
Wer das Eigentum am Router hat, steht detailliert und zweifelsfrei in deinem Vertrag.
Leider kenne ich den nicht. Also musst du ihn wohl selber lesen.
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